Das Honorar für Planungsleistungen orientiert sich gemäß den Vorgaben der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI §§39 und 40 Freianlagen) an der Bausumme bzw. nach festgesetzten Stundensätzen (HOAI §6) und dem benötigten Zeitaufwand.
Gern unterbreiten wir Ihnen nach Absprache ein individuelles kostenfreies Honorarangebot.

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